Als international anerkanntes Qualitätssicherungssystem erhält der Zertifizierungsprozess unter Berücksichtigung der DIN EN ISO/IEC 17024:2012 gegenüber den rein nationalen Qualifizierungen ebenfalls eine hohe Anerkennung. Durch die Harmonisierung der zugrundeliegenden Normen auf den internationalen Bereich ist sichergestellt, dass die Anforderungen an Zertifizierungsstellen weltweite Anerkennung erlangt haben. In Verbindung mit internationalen Abkommen werden diese Normen in vielen europäischen und außereuropäischen Ländern anerkannt.
Ein Personenzertifizierter Sachverständiger dieses Zertifizierungsprozesses hat die vorgegebenen und verbindlichen Qualitätsstandards der Zertifizierungsstelle nachgewiesen und hat diese dauerhaft einzuhalten. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird laufend durch die Zertifizierungsstelle geprüft und überwacht. Damit ist sichergestellt, dass der Öffentlichkeit und insbesondere auch den Gerichten und Anwälten fachlich und persönlich qualifizierte Sachverständige mit entsprechenden praktischen Erfahrungen und aktuellem Wissen zur Verfügung gestellt werden.