17024 contra ö.b.u.v. Sachverständige
 
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Vergleich zwischen öffentlicher Bestellung und Zertifizierung gemäß DIN EN ISO/IEC 17024:2012
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Vergleich zwischen öffentlicher Bestellung und Zertifizierung gemäß DIN EN ISO/IEC 17024:2012

Bei der Personenzertifizierung gemäß DIN EN ISO/IEC 17024:2012 werden die Kompetenzen und Qualifikationen einer natürlichen Person zertifiziert. Dazu gehört sowohl eine (Wissens-) Prüfung als auch eine Bewertung auf Übereinstimmung mit dem Zertifizierungsprogramm. Dies ist ähnlich einer öffentlichen Bestellung nach § 36 GewO zu sehen, wobei die Voraussetzungen, Prüfungen und Überwachungen bei einer Personenzertifizierung deutlich schärfer ausfallen.

Bei einer Personenzertifizierung gemäß DIN EN ISO/IEC 17024:2012 wird jede zertifizierte Person nach einheitlichen Kriterien geprüft, was bei einer öffentlichen Bestellung nicht unbedingt der Fall sein muss. So wurden (und werden) beispielsweise Personen öffentlich bestellt, die weder eine (schriftliche und / oder mündliche) Prüfung ablegen, noch entsprechende Gutachten einreichen mussten. Dies ist bei einer Personenzertifizierung ausgeschlossen.

In der Überwachungsphase gemäß DIN EN ISO/IEC 17024:2012 überwacht die Zertifizierungsstelle den einzelnen Sachverständigen hinsichtlich seiner Arbeiten (Gutachtenerstellung, Dokumentation etc.). Bei einer Rezertifizierung werden Gutachten angefordert und diese entsprechend dem Zertifizierungsprogramm geprüft. Die Überwachung bei einer öffentlichen Bestellung fällt vom Prüfumfang her deutlich geringer aus.

Die Bezeichnung „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ ist ebenso wie die Bezeichnung „Zertifizierter Sachverständiger gemäß DIN EN ISO/IEC 17024:2012“ geschützt. Jedoch stellt die Bezeichnung „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ nicht unbedingt und in jedem Fall ein Qualifikationsmerkmal hinsichtlich der Sach- und Fachkompetenz des Sachverständigen dar.

Eine Personenzertifizierung als „Zertifizierter Sachverständiger gemäß DIN EN ISO/IEC 17024:2012“ beinhaltet keine Altersbegrenzung, wie sie bei einer öffentlichen Bestellung derzeit noch vorkommt. Mit einer Personenzertifizierung gemäß DIN EN ISO/IEC 17024:2012 kann auch eine öffentliche Bestellung im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens erlangt werden.

Stand 08/2016
 
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Als Abkürzung für öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger dient

ö.b.u.v.

SV.

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